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Es
wird keine besondere Regelung für die Übergangs-zeit geben. Für Deutschland
gilt, dass laut Grundgesetz Ware nur mit einem Preis - dem vom
Kunden zu zahlenden - ausgezeichnet werden darf. Ein Unternehmen also,
das nur DM für die von ihm angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen annimmt,
braucht wie bisher nur DM Preise anzugeben. Dennoch erkennt man schon
heute in den größeren Geschäften eine doppelte Preisauszeichnung.
Eine
der brennendsten Fragen ist wohl die, ob die Preise dieselben bleiben.
Da die Umrechnungskurse bekannt und daher für uns Verbraucher nachvollziehbar
sind, können wir als Verbraucher die Preisänderung im Zuge der Umstellung
sofort erkennen. Sicher werden heimliche Preissteigerungen vorgenommen
werden, um die Änderungen, die mit dem Euro eintreten gegenzu-finanzieren.
Doch letzten Endes regeln das der Wettbewerb bzw. wir als Verbraucher.
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