Preisauszeichnungen 1999 - 2001
blue.gif (79 Byte)

 

Es wird keine besondere Regelung für die Übergangs-zeit geben. Für Deutschland gilt, dass laut Grundgesetz Ware nur mit einem Preis - dem vom Kunden zu zahlenden - ausgezeichnet werden darf. Ein Unternehmen also, das nur DM für die von ihm angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen annimmt, braucht wie bisher nur DM Preise anzugeben. Dennoch erkennt man schon heute in den größeren Geschäften eine doppelte Preisauszeichnung.

Eine der brennendsten Fragen ist wohl die, ob die Preise dieselben bleiben. Da die Umrechnungskurse bekannt und daher für uns Verbraucher nachvollziehbar sind, können wir als Verbraucher die Preisänderung im Zuge der Umstellung sofort erkennen. Sicher werden heimliche Preissteigerungen vorgenommen werden, um die Änderungen, die mit dem Euro eintreten gegenzu-finanzieren. Doch letzten Endes regeln das der Wettbewerb bzw. wir als Verbraucher.



Diese Euro - Homepage und der Euro - Fragebogen sind ein Projekt
des Leibnizgymnasiums Hannover und wurden von Florian Carstens erstellt.
Letzte Aktualisierung: 08.01.00